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   BSG, 05.12.1974 - 11 RA 86/74   

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https://dejure.org/1974,3496
BSG, 05.12.1974 - 11 RA 86/74 (https://dejure.org/1974,3496)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1974 - 11 RA 86/74 (https://dejure.org/1974,3496)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1974 - 11 RA 86/74 (https://dejure.org/1974,3496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanspruch der Ehefrau - Ehenichtigkeit - Feststellung nach dem Tode des Ehemannes - Unterhaltspflicht - Unterhaltspflicht aus einem sonstigen Grunde

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.06.1966 - 11 RA 288/64

    Hinterbliebenenrente - Ansprüche der früheren Ehefrau - Zeitraum der

    Auszug aus BSG, 05.12.1974 - 11 RA 86/74
    solche Rechtsbeziehungen in Betracht, die.durch einen früheren Ausspruch der Nichtigkeit nicht berührt worden wären; eine Unterhaltspflicht nach 5 1360 BGB scheidet damit aus° Außer Betracht bleiben muß auch aus den in ass an, 255 Äésg7 dargelegten Gründendie dritte Alternative des S 42 Abs. 1 Satz 1 AVG; denn wenn es auch in besonderen Ausnahmefällen nicht erforderlich erscheint, daß der Unter« halt während eines vollen Jahres geleistet worden ist (BSG 25, 86 £323, müssen die Unterhaltsleistüngen doch einer der.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 29/05

    Witwenrente; Geschiedenenwitwenrente; Unterhaltsanspruch; Verwirkung; schwere

    26 Da die Ehe zwischen der Beigeladenen und V vor der grundlegenden Umgestaltung des Ehescheidungsrechts zum 01. Juli 1997 (mit Eingliederung in das Bürgerliche Gesetzbuch und Einführung des Versorgungsausgleichs) geschieden worden ist, findet für den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Beigeladenen noch das Ehegesetz (EheG) von 1946 Anwendung, und zwar in der Fassung, die zur Zeit des Todes von V gegolten hat (vgl BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 1 Seite 3 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 R 539/09
    Die Verhältnisse während der Ehe oder gar deren Dauer sind nach dem gesetzgeberischen Willen insoweit nicht maßgeblich (BSGE 38, 242 = SozR 2200 § 1265 Nr. 1).
  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 92/79
    Die dritte Alternative, obzwar gleichwertig, ist jedoch im Grunde als eine Erweiterung der vorangegangenen Alternativen zu verstehen (BSGE 38, 242, 243).
  • BSG, 27.11.1980 - 5 RKn 2/79
    rsichert'en vor seinem Tode gründet (BSGE 38 242, 243 ' =S'ozR 2200 5 1263 Nr. 1; SoZR '2200 5 1268 Nr. 9: & 1 265 Nr. 27, sozR22005 1268Nr 12= @1265Nr 44).
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